Diekmeyer
- Allgemeine Etymologie Der erste Teil des Namens Diekmeyer (Diekmeier) ist ein norddeutscher Örtlichkeitsname. "Diek" bzw. "Dieck" bedeutet "Deich" oder auch "Anwohner eines Deiches". Meyer bedeutete ursprünglich "major villae", dies war der Beauftragte des Grundherren, der den Haupt-Gutshof bewirtschaftete, später wurden als Meyer alle Erbpächter bezeichnet, was die Häufigkeit des Namens erklärt. Insgesamt bedeutet Diekmeyer also "Besitzer eines Hofes am Deich". |
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